GEG: Verschiebung der 65%-EE-Pflicht für Heizungen in Kraft
Mit dem sogenannten "Heizungsgesetz" wurde die Pflicht des § 71 Absatz 1 GEG eingeführt, wonach beim Einbau einer Heizung in neue oder bestehende Gebäude mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt werden müssen.