GModG & BEG 2026 – Was SHK-Betriebe jetzt wissen müssen
Das GEG ist Geschichte. In diesem kompakten Online-Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Änderungen durch das GModG. Im zweiten Teil beleuchten wir die neue BEG-Förderstruktur 2026: Wie funktioniert der Bonus-Stack aus Grundförderung, Klimabonus und Einkommensbonus? Etc.
KfW-Fördertopf für barrierearme Umbauten ist ausgeschöpft
Das Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) war erst auf Forderung des ZVSHK im April 2026 neu gestartet und die bereitgestellten 50 Mio. Euro waren bereits zum 30. Juli verplant. Ob es 2027 neue Fördermittel geben wird, ist offen. Als Alternative verweist die KfW auf den zinsgünstigen Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159).
nexxt-change: Die Unternehmensbörse für die Nachfolge
Eine Unternehmensnachfolge frühzeitig zu planen, ist für viele Handwerksbetriebe ein wichtiger Schritt. Unterstützung bietet die Unternehmensbörse nexxt-change. Sie bringt Unternehmerinnen und Unternehmer, die einen Betrieb übergeben möchten, mit passenden Nachfolgerinnen und Nachfolgern kostenfrei und anonym zusammen.
Schluss mit PDF: Die E-Rechnungspflicht erreicht jetzt auch den Versand
Empfangen mussten Sie E-Rechnungen schon seit Januar 2025 – das ist seit anderthalb Jahren geltendes Recht. Jetzt kommt die nächste Stufe: Ab 2027 bzw. 2028 müssen Betriebe E-Rechnungen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen auch versenden. Das gewohnte PDF per E-Mail reicht dann nicht mehr aus.
Neue BauO NRW: aaRdT entfallen – Werkvertragsrecht bleibt unverändert
Mit der jüngsten Novellierung der Bauordnung NRW, die ab dem 01. September 2026 in Kraft tritt, wurde eine viel diskutierte Änderung umgesetzt: Der bisherige Verweis auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aaRdT) in § 3 BauO NRW wurde gestrichen. Stattdessen orientiert sich das Bauordnungsrecht künftig stärker an sogenannten Schutzzielen.
Einwurfeinschreiben: Nicht so sicher, wie man glaubt
Viele Handwerksbetriebe verlassen sich bei rechtlich wichtigen Schreiben auf das Einwurf-Einschreiben. Dieses galt bislang als vergleichsweise sichere Möglichkeit, den Zugang eines Schreibens zu dokumentieren. Doch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt, dass Betriebe sich darauf nicht mehr blind verlassen sollten.